Elternarbeit

Elternarbeit als wichtiger Bestandteil des Schulkonzepts

Die offene und von gegenseitigem Vertrauen geprägte Zusammenarbeit von Schülern, Lehrern und Eltern er­möglicht unseren Kindern erfolgreiches Lernen und unterstützt sie in ihrer Persönlichkeitsentwicklung.


Unsere Schule mit ihrem ganz besonderen Charme lebt vom Engagement aller. Und die tatkräftige ­Unterstützung der Mütter und Väter ist ein wichtiger Bestandteil des schulischen Lebens.

Förderung der Gemeinschaft

Die Elternstunden dienen dazu, die Gemeinschaft in unserem Verein zu fördern und viele anfallende Arbeiten rund um unsere Einrichtung selbst zu erledigen. So ersparen wir uns in vielen Bereichen die Vergabe ­kostenintensiver Aufträge an externe Dienstleister – was letztendlich hilft, das Schulgeld möglichst gering zu halten.

Aber was vielleicht noch wichtiger ist: Die Eltern, werden dadurch in die pädagogische Arbeit mit einbezogen, haben einen intensiven Kontakt zu den Betreuern und Lehrkräften und können mit ­ihren ­individuellen Begabungen, Kenntnissen und Fähigkeiten die Orte mitgestalten, an denen ­unsere Kinder viel Zeit verbringen.

Im Vordergrund steht dabei nicht das bloße Abarbeiten eines Stunden­kontingents, sondern der bestmögliche Beitrag jedes Einzelnen, unseren Kindern einen Platz zu bieten, wo sie sich rundum wohlfühlen. Dies findet seinen Ausdruck sicher auch in den vielen Eltern­stunden, die über die vertragliche Verpflichtung hinaus geleistet werden.

Individueller Beitrag jedes Einzelnen

Wenn sich die Arbeit auf viele Schultern verteilt, leistet jede/r Einzelne seinen kleinen, individuellen Beitrag. Und diese ­Arbeit macht Spaß! Andere Eltern kennenlernen, gemeinsam die Schule weiterentwickeln und somit unseren Kindern ein tolles und lebendiges Umfeld bieten.

Anforderungen an die Elternarbeit pro Schuljahr

Die Eltern erbringen pro Familie und Schuljahr

  • mindestens 30 Arbeitsstunden je Elternpaar für das erste Kind bzw. 15 Arbeitsstunden für jedes weitere Kind, das sich gleichzeitig an der Schule befindet 
  • mindestens 15 Arbeitsstunden für Alleinerziehende für das erste Kind bzw. 5 Arbeitsstunden für jedes weitere Kind, das sich gleichzeitig an der Schule befindet 
  • Eltern, deren Kinder während des Schuljahres aufgenommen werden, leisten ihre Arbeitsstunden anteilig 

Verbindliche Regeln für die Elternarbeit

  • Die Elternarbeitszeiten werden jeweils pro Schuljahr (01.08. – 31.07) erfasst. Stichtag für das Ende eines Schuljahres ist der 31. Juli. Die Arbeitszeiten müssen bis spätestens 14 Tage nach dem erfolgten Arbeitseinsatz im Online-Formular erfasst werden. 
  • Nur Zeiten, welche rechtzeitig eingetragen werden, gelten als erbracht! 
  • Elternarbeit wird nur für das Schuljahr anerkannt, in dem sie geleistet wird.

Die Elternarbeit wird in Arbeitsgruppen durch den Elternbeirat organisiert.